Bekanntmachung aus dem Rathaus

Grünbach

Stellenausschreibung Schulsekretär/in (m/w/d) für Grundschule Grünbach
Die Stadt Falkenstein/Vogtl. stellt zum frühestmöglichen Zeitpunkt
eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für das Sekretariat der
Grundschule Grünbach ein.

Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßig durchschnittlichen
Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche. Die Stelle ist als Schwangerschaftsvertretung
für die Zeit des Mutterschutzes und der sich anschließenden Elternzeit zeitlich befristet
bis 30.04.2027 zu besetzen.
Diese Aufgaben erwarten Sie
 Führen des Sekretariats und Assistenz der Schulleitung
 Erledigung des Schrift-, Post- und E-Mail-Verkehrs, Telefonvermittlung,
Auskunftserteilung sowie die Koordinierung des Besucherverkehrs
 Führen und Pflegen der Schülerakten
 Bearbeitung von Schülerangelegenheiten, z. B. Ausfertigen von Dokumenten und
Bescheinigungen, Mitarbeit bei Schüleraufnahmen, -übergängen und -abgängen,
Meldungen verschiedenster Art
 Anmeldeverfahren von Schulpflichtigen
 Registraturarbeiten, Schreibarbeiten per Hand und PC
 Materialbeschaffung und -verwaltung, Verwaltung des Inventars
 allgemeine Verwaltungsaufgaben im Schulsekretariat
 Haushalts-/Kassen- und Rechnungswesen
 Kommunikation in allen Angelegenheiten mit Schülern, Lehrern und Eltern
 Kontaktpflege mit Behörden und Institutionen
 Einsatz erfolgt montags bis freitags überwiegend vormittags
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Das bringen Sie mit
 eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mind. 3 Jahren oder
gleichwertig im Bereich Sekretariat (vorzugsweise Fachangestellte für
Bürokommunikation, Kaufleute für Bürokommunikation bzw. Büromanagement,
Bürokaufleute, Rechtsanwaltsfachangestellte)
 idealerweise Berufserfahrung in einem Schulsekretariat/Sekretariat
 sicherer Umgang mit den MS-Office-Programmen, insbesondere
Textverarbeitung und Tabellenkalkulation
 ausgeprägte soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit
 sicheres und freundliches Auftreten
 Organisationsfähigkeit, Eigeninitiative und Selbstständigkeit
 sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
 Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Empathie und Geduld

ein hohes Maß an Flexibilität, Organisationsgeschick und Belastbarkeit
 Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit jungen Menschen
 ein eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a
Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung)
 einen Nachweis über den Impfstatus zur Masernimpfung bzw. die Immunität
nach § 20 Infektionsschutzgesetz (nach Aufforderung)
Sie sollten darüber hinaus
 über gute Kenntnisse in Orthografie und Grammatik verfügen
 Kenntnisse und Erfahrungen in der Büroorganisation mitbringen
 mit dem Haushalts- und Rechnungswesen vertraut sein sowie
 freundlich und sicher auftreten und
 mit Ihrer Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit überzeugen.
Die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses richten sich nach dem TVÖD-VKA mit
allen Vorteilen der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. Jahressonderzahlung,
Leistungsentgelt, vergünstigte Versicherungstarife, Zugang zu einer privaten
Krankenversicherung als benefit, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen,
Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche
betriebliche Altersversorgung.
Frauen und Personen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich aufgefordert,
sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung
beizufügen.
Bewerbungen auf der Grundlage der vorgenannten Einstellungsvoraussetzungen mit
aussagefähigen Unterlagen werden bis zum 30.04.2025 erbeten an:
Stadt Falkenstein
Hauptamtsleiterin Frau Leonhardt
Willy-Rudert-Platz 1
08223 Falkenstein/Vogtl.
Falls noch Fragen bestehen oder Sie weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich
bitte an Frau Leonhardt (03745/741-112), E-Mail: Leonhardt.Hauptamt@Stadt-
Falkenstein.de
Hinweis: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen,
bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Kosten, die im Zusammenhang mit
der Bewerbung stehen, insbesondere Reisekosten, werden nicht erstattet. Die
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter
Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des
Verfahrens vernichtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr
Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum
Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
M. Siegemund

Bürgermeister

Falkenstein, den 27.03.2025

Ortsübliche Bekanntgabe

der 7. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Grünbach

am Mittwoch, den 26. März 2025 um 19.00 Uhr

 Gemeinde Grünbach, Bürgersaal, Rathausstraße 4 in 08223 Grünbach

Folgende Tagesordnung wird vorgeschlagen:

Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

3. Feststellung der Anwesenheit und Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen 

4. Feststellung der Beschlussfähigkeit

5. Bestätigung der Tagesordnung

6. Benennung von 2 Gemeinderäten zur Protokollunterzeichnung

7. Einwohnerfragestunde

8. Protokollbestätigung öffentlicher Teil der 6. Sitzung vom 26.02.2025

8.1. Aussprache

8.2. Beschlussfassung

9. Vergabe von Bauleistungen - Sanierung Dach Holzhütten am Floßplatz

9.1. Aussprache                                          

9.2. Beschlussfassung

10.   Finanzangelegenheit - Vereinbarung Tierschutzverein Auerbach und Umgebung e.V.

10.1. Aussprache

10.2. Beschlussfassung

11. Finanzangelegenheit – Annahme von Spenden

11.1. Aussprache                                                

11.2. Beschlussfassung

12.   Eingänge und Anfragen

In der Hoffnung, Sie begrüßen zu können, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ralf Kretzschmann

Bürgermeister                                       

Grünbach, den 19.03.2025 

Ortsübliche Bekanntgabe

der 6. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Grünbach

am Mittwoch, den 26. Februar 2025 um 19.00 Uhr

 Gemeinde Grünbach, Bürgersaal, Rathausstraße 4 in 08223 Grünbach

Folgende Tagesordnung wird vorgeschlagen:

Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

3. Feststellung der Anwesenheit und Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen 

4. Feststellung der Beschlussfähigkeit

5. Bestätigung der Tagesordnung

6. Benennung von 2 Gemeinderäten zur Protokollunterzeichnung

7. Einwohnerfragestunde

8. Protokollbestätigung öffentlicher Teil der 5. Sitzung vom 11.12.2024

8.1. Aussprache

8.2. Beschlussfassung

9. Beauftragung Planungsleistungen – Erneuerung Sanitärbereich alte Kabinen Turnhalle

9.1. Aussprache                                          

9.2. Beschlussfassung

10.   Vergabe von Bauleistungen – Fenstersanierung Anbau Treppenhaus KISPI

10.1. Aussprache

10.2. Beschlussfassung

11. Sirenenkonzept 2035

11.1. Aussprache

11.2. Beschlussfassung

12. Finanzangelegenheit – Annahme von Spenden

12.1. Aussprache                                                

12.2. Beschlussfassung

13.   Eingänge und Anfragen

In der Hoffnung, Sie begrüßen zu können, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ralf Kretzschmann

Bürgermeister                                       

Grünbach, den 19.02.2025 

 

 

 

 

Bekanntmachung

zur öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzung

des Hochwasserentstehungsgebiets „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“

Vom 21.01.2025

I.

Die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“ gemäß § 76 Absatz 1 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (Sächs-GVBl. S. 636) geändert worden ist.

II.

Das festzusetzende Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“. Es erstreckt sich im Landkreis Erzgebirgskreis auf Teile der Städ-te Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach sowie der Gemeinden Bockau, Schönheide, Stützengrün und Zschorlau. Im Landkreis Vogtlandkreis erstreckt es sich auf Teile der Städte Auerbach/Vogtl., Klingenthal und Schöneck/Vogtl. sowie der Gemeinden Grünbach und Muldenhammer.

Das Hochwasserentstehungsgebiet besteht aus einer zusammenhängenden Fläche und hat eine Größe von 24 497 Hektar.

Der Geltungsbereich der Rechtsverordnung ergibt sich aus den Detailkarten.

III.

Der Verordnungsentwurf liegt in der Zeit

vom 7. Februar 2025 bis einschließlich 6. März 2025

in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz,

während der Dienststunden   Montag bis Donnerstag:         9:00 Uhr bis 15:30 Uhr

                                               Freitag:                                   9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen, die ausgelegt werden, beinhalten den Entwurf der Rechtsverordnung nebst Anlagen sowie den Entwurf der Begründung der Verordnung. Zu den Anlagen der Rechtsverordnung gehören:

1.         Flurstücksverzeichnis

2.         Gesamtkarte

3.         Übersichtskarte Detailkarten

4.         133 Detailkarten

IV.

Einwendungen gegen die Festsetzung des Schutzgebietes sowie Anregungen zum Entwurf können innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt

bis einschließlich 20. März 2025

bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form vorgebracht werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.

Einwendungen müssen den Vor- und Familiennamen sowie die vollständige Anschrift des Einwenders enthalten.

Die Landesdirektion Sachsen prüft die fristgemäß vorgebrachten Einwendungen und Anregungen. Maßgeblich für die Einhaltung der Einwendungs- und Äußerungsfrist ist das Eingangsdatum.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem unter der Rubrik „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Oberflächenwasser und Hochwasserschutz“ eingestellten Informationsblatt.

V.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz - Wasserwirtschaft einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Grünbach, den  21.01.2025             

                                                                                                 

Ralf Kretzschmann

Bürgermeister

im Auftrag der Landesdirektion Sachsen

 

 

 

 

Errichtung einer PV Anlage auf dem Dach der Kindertagesstättte "Rappelksite inkl. Speicher und Warmwasserunterstützung

Auf den Dachflächen der Kita Rappelkiste wurden 30 PV-Module installiert. Die Montage erfolgte teilweise auf den Schrägdachflächen sowie auf den Flachdachflächen. Die elektrische Verbindung der Module führt im Kellergeschoss zusammen und bedient nach den Wechselrichtern einen installierten Stromspeicher. Aus diesem wird das hausinterne Stromnetz (Beleuchtung, Steckdosen, ELT-Anschluss der bestehenden Heizungsanlage) bedient und unterstützt. Zusätzlich wurde eine kurzzeitige Notstromversorgung mittels Back-up-Box realisiert. Für den weiterhin produzierten Strom (Überschuss) wurde eine Ladestation ausschließlich für das kommunale Fahrzeug vorgesehen sowie eine weitere Ladestation für E-Bikes der Angestellten in der Kita. Abgeschlossen wurden die Installationen mit einem selbstregelnden Heizstab im Pufferspeicher der bestehenden Heizungsanlage. Hier wird der noch vorhandene und ungenutzte Strom für die Warmwasserunterstützung verwendet.

 

 

 

Errichtung von barrierefreien Trockentoiletten am Loipenparkplatz Grünbach und am Wanderparkplatz Muldenberg.

              

Die Gemeinde Grünbach beantragte im November 2023 beim Landratsamt Vogtlandkreis Fördermittel für die Errichtung von barrierefreien Trockentoiletten am Loipenparkplatz Grünbach und am Wanderparkplatz Muldenberg.

Am 11.03.2024 ging der Zuwendungsbescheid in Höhe von

24.600,00 pro Trockentoilette bei der Gemeindeverwaltung Grünbach ein.

Die Maßnahme wird aus Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes finanziert.

Ziel der Errichtung der barrierefreien Trockentoilette war es, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, indem ihnen der Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude durch den Abbau vorhandener Barrieren ermöglicht bzw. erleichtert wird.

Die Loipe in Grünbach und der Wanderparkplatz in Muldenberg werden von vielen Wanderern, Radfahrern, Erholungssuchenden und Skifahrern frequentiert.

Hier spielt die Barrierefreiheit eine besondere Rolle, da die Wanderwege auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sind.

 

 

Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2025

der Stadt Falkenstein/Vogtl. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Grünbach

Keine Zahlung ohne neuen Bescheid!
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!

Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regelungen durch die Grundsteuerreform erhoben. Alle Grundstücke der Gemeinde Grünbach wurden in diesem Zusammenhang durch das Finanzamt neu bewertet. Ab Januar 2025 erfolgt daher der Versand neuer Grundsteuerbescheide. Bisherige Grundsteuerbescheide verlieren zum 31.12.2024 ihre Wirksamkeit.

Warten Sie bitte auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid! Dieser enthält eine neue Zahlungsaufforderung.

Sollten Sie dem Kreditinstitut bisher zum Ausgleich der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist grundsätzlich nichts weiter zu tun, dieses bleibt bestehen. Ein entsprechender Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugegangen ist. Das bisher erteilte SEPA-Lastschriftmandat wird auf Ihrem neuen Grundsteuerbescheid abgedruckt. Bitte überprüfen Sie die dabei hinterlegte Bankverbindung.

 

 

Herzliche Einladung "Unser Dorf hat Zukunft"

Am 7. November fand die erste Veranstaltung „Unser Dorf hat Zukunft“ Dorfwerkstätten in Sachsen statt.

Dorfwerkstätten sind ein Instrument, um neue Impulse für die Dorfgemeinschaft zu schaffen. Durch moderierte Workshops vor Ort werden Beteiligung und Mitsprache und die gemeinsame Ideen und Projektentwicklung gestärkt.

Der zweite Termin findet am 26. November 2024,  17.00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr statt.

Wir laden hierzu interessierte Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder und Vorstände unserer Vereine zu dieser Veranstaltung ein, um gemeinsam die weitere Entwicklung unserer Gemeinde voranzubringen.

Anmeldungen bitte bis zum 25. November  in der Gemeindeverwaltung Grünbach.

 

Herzliche Einladung

 

Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier

Liebe Seniorinnen und Senioren,

am Dienstag, den 10. Dezember 2024 um 14.30 Uhr lädt die Gemeinde Grünbach wieder zur traditionellen Seniorenweihnachtsfeier in die Gaststätte „Bayerischer Hof“ ein.

Alle Grünbacher Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen, in gemütlicher Runde und bei einem abwechslungsreichen Bühnenprogramm die Vorweihnachtszeit zu genießen.

Neben dem Bühnenprogramm gibt es natürlich auch Kaffee und Stollen und ausreichend Zeit für Gespräche.

Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung der Teilnahme bis 29. November 2024 in der Gemeindeverwaltung Grünbach bei Silke Luderer, Telefon 5303.

Die Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren von Muldenberg findet am Donnerstag, den 12. Dezember 2024 um 15.00 Uhr in der Gaststätte „Bergschlößchen“ in Muldenberg statt.

Auch hier bitten wir um Anmeldung der Teilnahme bis zum 29. November 2024 in der Gaststätte „Bergschlößchen“ Muldenberg bei

Ramona Hommel, Telefon 6827.

Herzliche Grüße

Ralf Kretzschmann                                     Jürgen Görner

Bürgermeister                                             Ortsvorsteher Muldenberg

 

 

 

 

 

 

 

Unser Dorf hat Zukunft

Durch Mitglieder des Gemeinderates wurde angeregt, dass sich die Gemeinde Grünbach am Programm „Unser Dorf hat Zukunft“ Dorfwerkstätten in Sachsen beteiligt. Nach der Vorstellung in der konstituierenden Gemeinderatssitzung wurde mehrheitlich die Teilnahme beschlossen.

Dorfwerkstätten sind ein Instrument, um neue Impulse für die Dorfgemeinschaft zu schaffen. Durch moderierte Workshops vor Ort werden Beteiligung und Mitsprache und die gemeinsame Ideen und Projektentwicklung gestärkt.

Es finden zwei Veranstaltungen statt. Die Termine hierfür sind der 7. November und der 26. November 2024, jeweils 17.00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr.

Wir laden hierzu interessierte Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder und Vorstände unserer Vereine zu diesen Veranstaltungen ein, um gemeinsam die weitere Entwicklung unserer Gemeinde voranzubringen.

Anmeldungen bitte bis zum 31. Oktober in der Gemeindeverwaltung Grünbach.

 

 

Informationsveanstaltung zur Windkraft

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Grünbach wird bis zum 19. April 2024 abgegeben.

 

Frühjahrstour des Schadstoffmobils

Mobile Problemabfallsammlung - Frühjahrstour startet

Ab dem 15. April beginnt die diesjährige mobile Problemabfallsammlung im Vogtlandkreis und das Team des Schadstoffmobil geht auf Frühjahrstour.

Das Schadstoffmobil kommt am Donnerstag, dem 02. Mai 2024 in der Zeit von 15.30 Uhr bis 16.15 Uhr an die Turnhalle.

Am Schadstoffmobil werden zum Beispiel Problemabfälle wie Farben und Lacke, Lösungsmittel und Verdünner, Altmedikamente, Schädlings- und Unkrautvernichtungsmittel, Leuchtstoffröhren, Säuren und Laugen, Fotochemikalien, Haushaltsbatterien, Akkus und PKW-Batterien, die nicht an den Handel zurückgeführt werden können angenommen.

Von der Annahme ausgeschlossen sind unter anderem Wertstoffe, Asbest und asbesthaltige Stoffe, Dachpappe, Munition und Sprengstoff, Altreifen, Elektro-Altgeräte wie Kühlgeräte und Fernseher.

Generell können am Schadstoffmobil nur Kleinmengen von Problemabfällen aus privaten Haushalten und Gewerben angenommen werden. Diese sind beim Annahmepersonal getrennt und in verschlossenen Gefäßen abzugeben.

Sollten Problemabfälle unbeaufsichtigt abgestellt und der Stellplatz danach verlassen werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, darauf macht das Abfallamt der Landkreisverwaltung aufmerksam.

Die Zufahrt und die Stellfläche des Mobils dürfen nicht durch parkende PKWs verstellt werden. Am Standplatz gilt striktes Rauchverbot.

 

 

Bürgerinformation - Höhenfeuer

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unser traditionelles Höhenfeuer findet am 30. April 2024 auf dem Gelände hinter der Turnhalle statt.

Es wird jedoch nur eine begrenzte Menge möglich sein, Baumschnitt oder andere naturbelassene und unbehandelte Holzabfälle (keine Baumstümpfe, Bretter etc.) auf dem Gelände anzunehmen.

Die Annahme wird in bewährter Form durch die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde geregelt.

Die Annahme findet statt

am Freitag, den 26. April von 10.00 bis 18.00 Uhr und

am Samstag, den 27. April in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr und am Montag, den 29. April in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten ist keine Anlieferung möglich!

Am 30. April um 18.00 Uhr startet der Fackelzug vom „Dreieck“, Bahnhofstraße/Krumme Straße, zum Sportplatzgelände.

Anschließend wird gegen 18.30 Uhr das Höhenfeuer entzündet.

Gemeindeverwaltung

Grünbach

Es ist wieder Zeit für „Gemeinsam geht’s besser!“

Wir wollen diese Aktion im Frühjahr wieder fortführen und zu einem gemeinsamen Arbeitseinsatz an den öffentlichen Spielplätzen auf dem Grundschulgelände und am „Schwarzen Stein“ aufrufen.

Der Arbeitseinsatz findet am Sonnabend, dem 13. April 2024,

um 8.00 Uhr statt.

Treffpunkt: Altes Depot an der Grundschule

Wir würden uns auf eine rege Teilnahme freuen und erbitten zur besseren Vorbereitung um die Meldung der Teilnehmerzahl bis zum Dienstag, dem 09. April 2024.

Frühjahrsputz

Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grünbach und des Ortsteiles Muldenberg auf, die unschönen Hinterlassenschaften der kalten Jahreszeit zu beseitigen.

Wichtig ist die Reinigung der Gehwege und der Schnittgerinne vor den Grundstücken.

Selbstverständlich wird die Gemeindeverwaltung auch wieder eine Frühjahrsbepflanzung an den bekannten Stellen vornehmen.

Vielleicht unterstützen Sie uns dabei und setzen farbige Akzente in Ihren Gärten und an Ihren Häusern.

Vielen herzlichen Dank.

 

Bürgerpreis 2024

Unterstützt von der Stiftung der Sparkasse Vogtland vergibt die Gemeinde Grünbach auch in diesem Jahr wieder den Bürgerpreis an verdiente Bürgerinnen und Bürger, die sich im Besonderen für unser Gemeinwesen ehrenamtlich einsetzen.

Bisher erfolgte die Nominierung durch den Gemeinderat, der über  Vorschläge abgestimmt hat.

Um eine bessere Bürgerbeteiligung zu erreichen, möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auffordern, Vorschläge einzureichen.

Vielleicht beinhalten diese Vorschläge auch diejenigen Bürgerinnen und

Bürger, die eine wertvolle ehrenamtliche Tätigkeit in aller Stille kontinuierlich ausüben. Deshalb möchten wir Sie bitten, Ihre Vorschläge bis zum 28. Juni 2024 in der Gemeindeverwaltung Grünbach einzureichen. Wir bitten darum, den Vorschlag mit einer kurzen schriftlichen Begründung zu bekräftigen.

Natürlich ist ein Votum auch per E-Mail an info@gruenbach.de

Stichwort: Bürgerpreis möglich.

Wir wünschen uns eine rege Beteiligung.

 

 

 

 

 

 

 

 

  

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

             

         

    

                         

 

 

                   

         

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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