Bekanntmachungen Bundestagswahl 2025
Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis Bundestagswahl 2025 (88KB) (PDF siehe Anlage)
Wahlbekanntmachung Bundestagswahl 2025 (161KB) (PDF siehe Anlage)
Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Bei persönlicher Beantragung des Wahlscheins, besteht in der Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl. die Möglichkeit des sofortigen Wählens vor Ort (Sofortwahl).
Wahlschein online beantragen
Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist in der Zeit vom 13.01.2025, 08:00 Uhr bis 20.02.2025, 12:00 Uhr möglich. Bei Selbstabholung im Wahlamt der Stadt Falkenstein Vogtl. ist dies zusätzlich bis 21.02.2025 um 15:00 Uhr möglich.
Für die Onlinebeantragung folgen Sie bitte diesem Link:
Wahlscheinbeantragung online
(Link: https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=14523120)
Sie können auch den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code verwenden. Der Online Wahlscheinantrag kann bis spätestens zum 20. Februar 2025, 12:00 Uhr, genutzt werden.
Wahlamt:
Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.
Einwohnermeldeamt - Ansprechpartnerin: Frau Rannacher
Willy-Rudert-Platz 1
08223 Falkenstein/Vogtl.
Tel. 03745 741-311 oder 741-312,
E-Mail: Rannacher.Meldeamt@Stadt-Falkenstein.de
Wahlbenachrichtigung
Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben
- zum Wahltag,
- zur Wahlzeit,
- zum Ort des Wahlraumes und
- ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
- zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Hinweise zu den Stimmzetteln
Die Stimmzettel zur Bundestagswahl sind an der oberen rechten Ecke abgeschnitten. Das beeinträchtigt weder die Gültigkeit des Stimmzettels noch die Gemeinhaltung der Abstimmung. Bei der abgeschnittenen Ecke handelt es sich um eine Tasthilfe zur Verwendung einer Stimmzettelschablone für Blinde und sehbehinderte Menschen. Mithilfe der Schablone wird jenen Personen ermöglicht, selbstständig und geheim ihre Stimme abzugeben. Stimmzettelschablonen werden kostenlos vom Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen e. V. ausgegeben. Ein Muster des Stimmzettels kann bei Interesse ab sofort auf der Internetseite des Landratsamtes Vogtlandkreis unter der Sonderseite Wahlen eingesehen werden.
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und weitere Hinweise erhalten Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin unter folgendem Link.
Link Website Bundeswahlleiterin
(Link https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html)
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Weitere Informationen der Bundeswahlleiterin
Link Website Bundeswahlleiterin
(Link https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html)
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema der Bundestagswahl 2025 finden sich einerseits auf der Internetseite des Landratsamtes Vogtlandkreis (www.vogtlandkreis.de/wahlen) sowie anderseits auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de ) und des Landeswahlleiters (www.wahlen.sachsen.de).
Ansprechpartner und Adressen
Wahlverantwortliche: Frau Kerstin Leonhardt
Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.
Willy-Rudert-Platz 1, Zimmer 2.OG-07,
08223 Falkenstein/Vogtl.
Tel.: 03745 741-112
Fax: 03745 741-700
E-Mail: Leonhardt.Hauptamt@Stadt-Falkenstein.de
Wahlamt:
Stadtverwaltung Falkenstein/Vogtl.
Einwohnermeldeamt Willy-Rudert-Platz 1, Zimmer EG-02,
08223 Falkenstein/Vogtl.
Tel.: 03745 741-311 oder 741-312
Fax: 03745 741-777
E-Mail: Rannacher.Meldeamt@Stadt-Falkenstein.de
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Die Gemeinde Grünbach sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt
für die Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in der Gemeinde Grünbach
eine Kita-Leitung (m/w/d)
Die Kindertagesstätte „Rappelkiste“, Bahnhofstraße 12, 08223 Grünbach besteht aus 18 Krippenplätzen und 37 Kindergartenplätzen sowie 86 Hortplätzen und befindet sich in der Trägerschaft der Gemeinde Grünbach.
Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören:
- Die Dienstaufsicht vor Ort zu erfüllen
- Die konzeptionelle Weiterleitung der Kindertageseinrichtung fortzuführen
- Die Erarbeitung von Qualitätsstandards
- Das Team und die Teamentwicklung vor Ort zu begleiten
- Die Eltern im Hinblick auf die Vereinbarung von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung zu unterstützen
- Die Erzieherpartnerschaft mit den Eltern umzusetzen
- Die Inhalte des sächsischen Bildungsplanes in der alltäglichen Arbeit umzusetzen
- Die Entwicklung des Kindes auf der Grundlage von Partizipation zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern
- Die Arbeit in der Gruppe am Kind
Das sollten Sie mitbringen:
- Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge oder
- Staatlich anerkannte Sozialpädagogin/Staatlich anerkannter Sozialpädagoge oder
- Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Staatlich anerkannter Sozialarbeiter oder
- Lehramtsbefähigung Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik oder
- Diplom, Magister oder Bachelor der Erziehungswissenschaft oder der Pädagogik mit kindheitspädagogischer Zusatzqualifizierung, die mindestens der VwV Weiterbildung Kindheitspädagogik vom 1. Oktober 2016 (SächsABl. S. 1300), in der jeweils geltenden Fassung entspricht oder
- Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Staatlich anerkannter Heilpädagoge mit Hochschulabschluss
- Führungsverantwortung, Teamfähigkeit, ausgeprägte Sozialkompetenz
- Fähigkeit zum selbständigen, kreativen und konzeptionellen Denken
- Erfahrungen im Qualitätsmanagement in einer Kita
- Kenntnisse zum sächsischen Bildungsplan
Erfahrungen in der Kita-Leitung wären wünschenswert. Des Weiteren benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis.
Dafür bieten wir Ihnen:
Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Die Eingruppierung erfolgt nach TVÖD-SuE S 16. Bei der Stufenzuordnung werden vorherige berufsspezifische Tätigkeiten berücksichtigt. Die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses richten sich nach dem TVÖD-VKA mit allen Vorteilen der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z.B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach TVÖD sowie die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings.
Personen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnis über den Berufsabschluss, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse usw.) richten Sie bitte bis zum 21.02.2025 an die
Gemeinde Grünbach
Herrn Bürgermeister Kretzschmann
Rathausstraße 4
08223 Grünbach
Falls noch Fragen bestehen oder Sie weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an Frau Leonhardt (03745/741-112).
Hinweis: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, insbesondere Reisekosten, werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.
Grünbach, den 09.01.2025
R. Kretzschmann
Bürgermeister
Ortsübliche Bekanntgabe
der 6. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Grünbach
am Mittwoch, den 26. Februar 2025 um 19.00 Uhr
Gemeinde Grünbach, Bürgersaal, Rathausstraße 4 in 08223 Grünbach
Folgende Tagesordnung wird vorgeschlagen:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Benennung von 2 Gemeinderäten zur Protokollunterzeichnung
7. Einwohnerfragestunde
8. Protokollbestätigung öffentlicher Teil der 5. Sitzung vom 11.12.2024
8.1. Aussprache
8.2. Beschlussfassung
9. Beauftragung Planungsleistungen – Erneuerung Sanitärbereich alte Kabinen Turnhalle
9.1. Aussprache
9.2. Beschlussfassung
10. Vergabe von Bauleistungen – Fenstersanierung Anbau Treppenhaus KISPI
10.1. Aussprache
10.2. Beschlussfassung
11. Sirenenkonzept 2035
11.1. Aussprache
11.2. Beschlussfassung
12. Finanzangelegenheit – Annahme von Spenden
12.1. Aussprache
12.2. Beschlussfassung
13. Eingänge und Anfragen
In der Hoffnung, Sie begrüßen zu können, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ralf Kretzschmann
Bürgermeister
Grünbach, den 19.02.2025
Bekanntmachung
zur öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzung
des Hochwasserentstehungsgebiets „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“
Vom 21.01.2025
I.
Die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“ gemäß § 76 Absatz 1 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (Sächs-GVBl. S. 636) geändert worden ist.
II.
Das festzusetzende Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“. Es erstreckt sich im Landkreis Erzgebirgskreis auf Teile der Städ-te Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach sowie der Gemeinden Bockau, Schönheide, Stützengrün und Zschorlau. Im Landkreis Vogtlandkreis erstreckt es sich auf Teile der Städte Auerbach/Vogtl., Klingenthal und Schöneck/Vogtl. sowie der Gemeinden Grünbach und Muldenhammer.
Das Hochwasserentstehungsgebiet besteht aus einer zusammenhängenden Fläche und hat eine Größe von 24 497 Hektar.
Der Geltungsbereich der Rechtsverordnung ergibt sich aus den Detailkarten.
III.
Der Verordnungsentwurf liegt in der Zeit
vom 7. Februar 2025 bis einschließlich 6. März 2025
in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz,
während der Dienststunden Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen, die ausgelegt werden, beinhalten den Entwurf der Rechtsverordnung nebst Anlagen sowie den Entwurf der Begründung der Verordnung. Zu den Anlagen der Rechtsverordnung gehören:
1. Flurstücksverzeichnis
2. Gesamtkarte
3. Übersichtskarte Detailkarten
4. 133 Detailkarten
IV.
Einwendungen gegen die Festsetzung des Schutzgebietes sowie Anregungen zum Entwurf können innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich 20. März 2025
bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form vorgebracht werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Einwendungen müssen den Vor- und Familiennamen sowie die vollständige Anschrift des Einwenders enthalten.
Die Landesdirektion Sachsen prüft die fristgemäß vorgebrachten Einwendungen und Anregungen. Maßgeblich für die Einhaltung der Einwendungs- und Äußerungsfrist ist das Eingangsdatum.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem unter der Rubrik „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Oberflächenwasser und Hochwasserschutz“ eingestellten Informationsblatt.
V.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz - Wasserwirtschaft einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Grünbach, den 21.01.2025
Ralf Kretzschmann
Bürgermeister
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
Errichtung einer PV Anlage auf dem Dach der Kindertagesstättte "Rappelksite inkl. Speicher und Warmwasserunterstützung
Auf den Dachflächen der Kita Rappelkiste wurden 30 PV-Module installiert. Die Montage erfolgte teilweise auf den Schrägdachflächen sowie auf den Flachdachflächen. Die elektrische Verbindung der Module führt im Kellergeschoss zusammen und bedient nach den Wechselrichtern einen installierten Stromspeicher. Aus diesem wird das hausinterne Stromnetz (Beleuchtung, Steckdosen, ELT-Anschluss der bestehenden Heizungsanlage) bedient und unterstützt. Zusätzlich wurde eine kurzzeitige Notstromversorgung mittels Back-up-Box realisiert. Für den weiterhin produzierten Strom (Überschuss) wurde eine Ladestation ausschließlich für das kommunale Fahrzeug vorgesehen sowie eine weitere Ladestation für E-Bikes der Angestellten in der Kita. Abgeschlossen wurden die Installationen mit einem selbstregelnden Heizstab im Pufferspeicher der bestehenden Heizungsanlage. Hier wird der noch vorhandene und ungenutzte Strom für die Warmwasserunterstützung verwendet.
Errichtung von barrierefreien Trockentoiletten am Loipenparkplatz Grünbach und am Wanderparkplatz Muldenberg.
Die Gemeinde Grünbach beantragte im November 2023 beim Landratsamt Vogtlandkreis Fördermittel für die Errichtung von barrierefreien Trockentoiletten am Loipenparkplatz Grünbach und am Wanderparkplatz Muldenberg.
Am 11.03.2024 ging der Zuwendungsbescheid in Höhe von
24.600,00 pro Trockentoilette bei der Gemeindeverwaltung Grünbach ein.
Die Maßnahme wird aus Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes finanziert.
Ziel der Errichtung der barrierefreien Trockentoilette war es, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, indem ihnen der Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude durch den Abbau vorhandener Barrieren ermöglicht bzw. erleichtert wird.
Die Loipe in Grünbach und der Wanderparkplatz in Muldenberg werden von vielen Wanderern, Radfahrern, Erholungssuchenden und Skifahrern frequentiert.
Hier spielt die Barrierefreiheit eine besondere Rolle, da die Wanderwege auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sind.
Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2025
der Stadt Falkenstein/Vogtl. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Grünbach
Keine Zahlung ohne neuen Bescheid!
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regelungen durch die Grundsteuerreform erhoben. Alle Grundstücke der Gemeinde Grünbach wurden in diesem Zusammenhang durch das Finanzamt neu bewertet. Ab Januar 2025 erfolgt daher der Versand neuer Grundsteuerbescheide. Bisherige Grundsteuerbescheide verlieren zum 31.12.2024 ihre Wirksamkeit.
Warten Sie bitte auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid! Dieser enthält eine neue Zahlungsaufforderung.
Sollten Sie dem Kreditinstitut bisher zum Ausgleich der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist grundsätzlich nichts weiter zu tun, dieses bleibt bestehen. Ein entsprechender Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugegangen ist. Das bisher erteilte SEPA-Lastschriftmandat wird auf Ihrem neuen Grundsteuerbescheid abgedruckt. Bitte überprüfen Sie die dabei hinterlegte Bankverbindung.
Herzliche Einladung "Unser Dorf hat Zukunft"
Am 7. November fand die erste Veranstaltung „Unser Dorf hat Zukunft“ Dorfwerkstätten in Sachsen statt.
Dorfwerkstätten sind ein Instrument, um neue Impulse für die Dorfgemeinschaft zu schaffen. Durch moderierte Workshops vor Ort werden Beteiligung und Mitsprache und die gemeinsame Ideen und Projektentwicklung gestärkt.
Der zweite Termin findet am 26. November 2024, 17.00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr statt.
Wir laden hierzu interessierte Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder und Vorstände unserer Vereine zu dieser Veranstaltung ein, um gemeinsam die weitere Entwicklung unserer Gemeinde voranzubringen.
Anmeldungen bitte bis zum 25. November in der Gemeindeverwaltung Grünbach.
Herzliche Einladung
Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier
Liebe Seniorinnen und Senioren,
am Dienstag, den 10. Dezember 2024 um 14.30 Uhr lädt die Gemeinde Grünbach wieder zur traditionellen Seniorenweihnachtsfeier in die Gaststätte „Bayerischer Hof“ ein.
Alle Grünbacher Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen, in gemütlicher Runde und bei einem abwechslungsreichen Bühnenprogramm die Vorweihnachtszeit zu genießen.
Neben dem Bühnenprogramm gibt es natürlich auch Kaffee und Stollen und ausreichend Zeit für Gespräche.
Zur besseren Planung bitten wir um Anmeldung der Teilnahme bis 29. November 2024 in der Gemeindeverwaltung Grünbach bei Silke Luderer, Telefon 5303.
Die Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren von Muldenberg findet am Donnerstag, den 12. Dezember 2024 um 15.00 Uhr in der Gaststätte „Bergschlößchen“ in Muldenberg statt.
Auch hier bitten wir um Anmeldung der Teilnahme bis zum 29. November 2024 in der Gaststätte „Bergschlößchen“ Muldenberg bei
Ramona Hommel, Telefon 6827.
Herzliche Grüße
Ralf Kretzschmann Jürgen Görner
Bürgermeister Ortsvorsteher Muldenberg
Unser Dorf hat Zukunft
Durch Mitglieder des Gemeinderates wurde angeregt, dass sich die Gemeinde Grünbach am Programm „Unser Dorf hat Zukunft“ Dorfwerkstätten in Sachsen beteiligt. Nach der Vorstellung in der konstituierenden Gemeinderatssitzung wurde mehrheitlich die Teilnahme beschlossen.
Dorfwerkstätten sind ein Instrument, um neue Impulse für die Dorfgemeinschaft zu schaffen. Durch moderierte Workshops vor Ort werden Beteiligung und Mitsprache und die gemeinsame Ideen und Projektentwicklung gestärkt.
Es finden zwei Veranstaltungen statt. Die Termine hierfür sind der 7. November und der 26. November 2024, jeweils 17.00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr.
Wir laden hierzu interessierte Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder und Vorstände unserer Vereine zu diesen Veranstaltungen ein, um gemeinsam die weitere Entwicklung unserer Gemeinde voranzubringen.
Anmeldungen bitte bis zum 31. Oktober in der Gemeindeverwaltung Grünbach.
Informationsveanstaltung zur Windkraft
Die Stellungnahme der Gemeinde Grünbach wird bis zum 19. April 2024 abgegeben.
Frühjahrstour des Schadstoffmobils
Mobile Problemabfallsammlung - Frühjahrstour startet
Ab dem 15. April beginnt die diesjährige mobile Problemabfallsammlung im Vogtlandkreis und das Team des Schadstoffmobil geht auf Frühjahrstour.
Das Schadstoffmobil kommt am Donnerstag, dem 02. Mai 2024 in der Zeit von 15.30 Uhr bis 16.15 Uhr an die Turnhalle.
Am Schadstoffmobil werden zum Beispiel Problemabfälle wie Farben und Lacke, Lösungsmittel und Verdünner, Altmedikamente, Schädlings- und Unkrautvernichtungsmittel, Leuchtstoffröhren, Säuren und Laugen, Fotochemikalien, Haushaltsbatterien, Akkus und PKW-Batterien, die nicht an den Handel zurückgeführt werden können angenommen.
Von der Annahme ausgeschlossen sind unter anderem Wertstoffe, Asbest und asbesthaltige Stoffe, Dachpappe, Munition und Sprengstoff, Altreifen, Elektro-Altgeräte wie Kühlgeräte und Fernseher.
Generell können am Schadstoffmobil nur Kleinmengen von Problemabfällen aus privaten Haushalten und Gewerben angenommen werden. Diese sind beim Annahmepersonal getrennt und in verschlossenen Gefäßen abzugeben.
Sollten Problemabfälle unbeaufsichtigt abgestellt und der Stellplatz danach verlassen werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, darauf macht das Abfallamt der Landkreisverwaltung aufmerksam.
Die Zufahrt und die Stellfläche des Mobils dürfen nicht durch parkende PKWs verstellt werden. Am Standplatz gilt striktes Rauchverbot.
Bürgerinformation - Höhenfeuer
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
unser traditionelles Höhenfeuer findet am 30. April 2024 auf dem Gelände hinter der Turnhalle statt.
Es wird jedoch nur eine begrenzte Menge möglich sein, Baumschnitt oder andere naturbelassene und unbehandelte Holzabfälle (keine Baumstümpfe, Bretter etc.) auf dem Gelände anzunehmen.
Die Annahme wird in bewährter Form durch die Bauhofmitarbeiter der Gemeinde geregelt.
Die Annahme findet statt
am Freitag, den 26. April von 10.00 bis 18.00 Uhr und
am Samstag, den 27. April in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr und am Montag, den 29. April in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten ist keine Anlieferung möglich!
Am 30. April um 18.00 Uhr startet der Fackelzug vom „Dreieck“, Bahnhofstraße/Krumme Straße, zum Sportplatzgelände.
Anschließend wird gegen 18.30 Uhr das Höhenfeuer entzündet.
Gemeindeverwaltung
Grünbach
Es ist wieder Zeit für „Gemeinsam geht’s besser!“
Wir wollen diese Aktion im Frühjahr wieder fortführen und zu einem gemeinsamen Arbeitseinsatz an den öffentlichen Spielplätzen auf dem Grundschulgelände und am „Schwarzen Stein“ aufrufen.
Der Arbeitseinsatz findet am Sonnabend, dem 13. April 2024,
um 8.00 Uhr statt.
Treffpunkt: Altes Depot an der Grundschule
Wir würden uns auf eine rege Teilnahme freuen und erbitten zur besseren Vorbereitung um die Meldung der Teilnehmerzahl bis zum Dienstag, dem 09. April 2024.
Frühjahrsputz
Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grünbach und des Ortsteiles Muldenberg auf, die unschönen Hinterlassenschaften der kalten Jahreszeit zu beseitigen.
Wichtig ist die Reinigung der Gehwege und der Schnittgerinne vor den Grundstücken.
Selbstverständlich wird die Gemeindeverwaltung auch wieder eine Frühjahrsbepflanzung an den bekannten Stellen vornehmen.
Vielleicht unterstützen Sie uns dabei und setzen farbige Akzente in Ihren Gärten und an Ihren Häusern.
Vielen herzlichen Dank.
Bürgerpreis 2024
Unterstützt von der Stiftung der Sparkasse Vogtland vergibt die Gemeinde Grünbach auch in diesem Jahr wieder den Bürgerpreis an verdiente Bürgerinnen und Bürger, die sich im Besonderen für unser Gemeinwesen ehrenamtlich einsetzen.
Bisher erfolgte die Nominierung durch den Gemeinderat, der über Vorschläge abgestimmt hat.
Um eine bessere Bürgerbeteiligung zu erreichen, möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auffordern, Vorschläge einzureichen.
Vielleicht beinhalten diese Vorschläge auch diejenigen Bürgerinnen und
Bürger, die eine wertvolle ehrenamtliche Tätigkeit in aller Stille kontinuierlich ausüben. Deshalb möchten wir Sie bitten, Ihre Vorschläge bis zum 28. Juni 2024 in der Gemeindeverwaltung Grünbach einzureichen. Wir bitten darum, den Vorschlag mit einer kurzen schriftlichen Begründung zu bekräftigen.
Natürlich ist ein Votum auch per E-Mail an info@gruenbach.de
Stichwort: Bürgerpreis möglich.
Wir wünschen uns eine rege Beteiligung.