Stellenausschreibung Schulsekretär/in (m/w/d) für Grundschule Grünbach
Die Stadt Falkenstein/Vogtl. stellt zum frühestmöglichen Zeitpunkt
eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für das Sekretariat der
Grundschule Grünbach ein.
Es handelt sich um eine Teilzeitbeschäftigung mit einer regelmäßig durchschnittlichen
Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche. Die Stelle ist als Schwangerschaftsvertretung
für die Zeit des Mutterschutzes und der sich anschließenden Elternzeit zeitlich befristet
bis 30.04.2027 zu besetzen.
Diese Aufgaben erwarten Sie
Führen des Sekretariats und Assistenz der Schulleitung
Erledigung des Schrift-, Post- und E-Mail-Verkehrs, Telefonvermittlung,
Auskunftserteilung sowie die Koordinierung des Besucherverkehrs
Führen und Pflegen der Schülerakten
Bearbeitung von Schülerangelegenheiten, z. B. Ausfertigen von Dokumenten und
Bescheinigungen, Mitarbeit bei Schüleraufnahmen, -übergängen und -abgängen,
Meldungen verschiedenster Art
Anmeldeverfahren von Schulpflichtigen
Registraturarbeiten, Schreibarbeiten per Hand und PC
Materialbeschaffung und -verwaltung, Verwaltung des Inventars
allgemeine Verwaltungsaufgaben im Schulsekretariat
Haushalts-/Kassen- und Rechnungswesen
Kommunikation in allen Angelegenheiten mit Schülern, Lehrern und Eltern
Kontaktpflege mit Behörden und Institutionen
Einsatz erfolgt montags bis freitags überwiegend vormittags
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Das bringen Sie mit
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mind. 3 Jahren oder
gleichwertig im Bereich Sekretariat (vorzugsweise Fachangestellte für
Bürokommunikation, Kaufleute für Bürokommunikation bzw. Büromanagement,
Bürokaufleute, Rechtsanwaltsfachangestellte)
idealerweise Berufserfahrung in einem Schulsekretariat/Sekretariat
sicherer Umgang mit den MS-Office-Programmen, insbesondere
Textverarbeitung und Tabellenkalkulation
ausgeprägte soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit
sicheres und freundliches Auftreten
Organisationsfähigkeit, Eigeninitiative und Selbstständigkeit
sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Engagement, Verantwortungsbewusstsein, Empathie und Geduld
ein hohes Maß an Flexibilität, Organisationsgeschick und Belastbarkeit
Teamfähigkeit und Freude am Umgang mit jungen Menschen
ein eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a
Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung)
einen Nachweis über den Impfstatus zur Masernimpfung bzw. die Immunität
nach § 20 Infektionsschutzgesetz (nach Aufforderung)
Sie sollten darüber hinaus
über gute Kenntnisse in Orthografie und Grammatik verfügen
Kenntnisse und Erfahrungen in der Büroorganisation mitbringen
mit dem Haushalts- und Rechnungswesen vertraut sein sowie
freundlich und sicher auftreten und
mit Ihrer Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit überzeugen.
Die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses richten sich nach dem TVÖD-VKA mit
allen Vorteilen der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. Jahressonderzahlung,
Leistungsentgelt, vergünstigte Versicherungstarife, Zugang zu einer privaten
Krankenversicherung als benefit, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen,
Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche
betriebliche Altersversorgung.
Frauen und Personen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich aufgefordert,
sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung
beizufügen.
Bewerbungen auf der Grundlage der vorgenannten Einstellungsvoraussetzungen mit
aussagefähigen Unterlagen werden bis zum 30.04.2025 erbeten an:
Stadt Falkenstein
Hauptamtsleiterin Frau Leonhardt
Willy-Rudert-Platz 1
08223 Falkenstein/Vogtl.
Falls noch Fragen bestehen oder Sie weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich
bitte an Frau Leonhardt (03745/741-112), E-Mail: Leonhardt.Hauptamt@Stadt-
Falkenstein.de
Hinweis: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen,
bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Kosten, die im Zusammenhang mit
der Bewerbung stehen, insbesondere Reisekosten, werden nicht erstattet. Die
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter
Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Abschluss des
Verfahrens vernichtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr
Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum
Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
M. Siegemund
Bürgermeister
Falkenstein, den 27.03.2025
Ortsübliche Bekanntgabe
der 7. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Grünbach
am Mittwoch, den 26. März 2025 um 19.00 Uhr
Gemeinde Grünbach, Bürgersaal, Rathausstraße 4 in 08223 Grünbach
Folgende Tagesordnung wird vorgeschlagen:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Benennung von 2 Gemeinderäten zur Protokollunterzeichnung
7. Einwohnerfragestunde
8. Protokollbestätigung öffentlicher Teil der 6. Sitzung vom 26.02.2025
8.1. Aussprache
8.2. Beschlussfassung
9. Vergabe von Bauleistungen - Sanierung Dach Holzhütten am Floßplatz
9.1. Aussprache
9.2. Beschlussfassung
10. Finanzangelegenheit - Vereinbarung Tierschutzverein Auerbach und Umgebung e.V.
10.1. Aussprache
10.2. Beschlussfassung
11. Finanzangelegenheit – Annahme von Spenden
11.1. Aussprache
11.2. Beschlussfassung
12. Eingänge und Anfragen
In der Hoffnung, Sie begrüßen zu können, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ralf Kretzschmann
Bürgermeister
Grünbach, den 19.03.2025
Ortsübliche Bekanntgabe
der 6. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Grünbach
am Mittwoch, den 26. Februar 2025 um 19.00 Uhr
Gemeinde Grünbach, Bürgersaal, Rathausstraße 4 in 08223 Grünbach
Folgende Tagesordnung wird vorgeschlagen:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3. Feststellung der Anwesenheit und Bekanntgabe vorliegender Entschuldigungen
4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Benennung von 2 Gemeinderäten zur Protokollunterzeichnung
7. Einwohnerfragestunde
8. Protokollbestätigung öffentlicher Teil der 5. Sitzung vom 11.12.2024
8.1. Aussprache
8.2. Beschlussfassung
9. Beauftragung Planungsleistungen – Erneuerung Sanitärbereich alte Kabinen Turnhalle
9.1. Aussprache
9.2. Beschlussfassung
10. Vergabe von Bauleistungen – Fenstersanierung Anbau Treppenhaus KISPI
10.1. Aussprache
10.2. Beschlussfassung
11. Sirenenkonzept 2035
11.1. Aussprache
11.2. Beschlussfassung
12. Finanzangelegenheit – Annahme von Spenden
12.1. Aussprache
12.2. Beschlussfassung
13. Eingänge und Anfragen
In der Hoffnung, Sie begrüßen zu können, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ralf Kretzschmann
Bürgermeister
Grünbach, den 19.02.2025
Bekanntmachung
zur öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzung
des Hochwasserentstehungsgebiets „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“
Vom 21.01.2025
I.
Die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“ gemäß § 76 Absatz 1 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (Sächs-GVBl. S. 636) geändert worden ist.
II.
Das festzusetzende Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“. Es erstreckt sich im Landkreis Erzgebirgskreis auf Teile der Städ-te Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach sowie der Gemeinden Bockau, Schönheide, Stützengrün und Zschorlau. Im Landkreis Vogtlandkreis erstreckt es sich auf Teile der Städte Auerbach/Vogtl., Klingenthal und Schöneck/Vogtl. sowie der Gemeinden Grünbach und Muldenhammer.
Das Hochwasserentstehungsgebiet besteht aus einer zusammenhängenden Fläche und hat eine Größe von 24 497 Hektar.
Der Geltungsbereich der Rechtsverordnung ergibt sich aus den Detailkarten.
III.
Der Verordnungsentwurf liegt in der Zeit
vom 7. Februar 2025 bis einschließlich 6. März 2025
in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz,
während der Dienststunden Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen, die ausgelegt werden, beinhalten den Entwurf der Rechtsverordnung nebst Anlagen sowie den Entwurf der Begründung der Verordnung. Zu den Anlagen der Rechtsverordnung gehören:
1. Flurstücksverzeichnis
2. Gesamtkarte
3. Übersichtskarte Detailkarten
4. 133 Detailkarten
IV.
Einwendungen gegen die Festsetzung des Schutzgebietes sowie Anregungen zum Entwurf können innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich 20. März 2025
bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form vorgebracht werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Einwendungen müssen den Vor- und Familiennamen sowie die vollständige Anschrift des Einwenders enthalten.
Die Landesdirektion Sachsen prüft die fristgemäß vorgebrachten Einwendungen und Anregungen. Maßgeblich für die Einhaltung der Einwendungs- und Äußerungsfrist ist das Eingangsdatum.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem unter der Rubrik „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Oberflächenwasser und Hochwasserschutz“ eingestellten Informationsblatt.
V.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz - Wasserwirtschaft einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Grünbach, den 21.01.2025
Ralf Kretzschmann
Bürgermeister
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
Errichtung einer PV Anlage auf dem Dach der Kindertagesstättte "Rappelksite inkl. Speicher und Warmwasserunterstützung
Auf den Dachflächen der Kita Rappelkiste wurden 30 PV-Module installiert. Die Montage erfolgte teilweise auf den Schrägdachflächen sowie auf den Flachdachflächen. Die elektrische Verbindung der Module führt im Kellergeschoss zusammen und bedient nach den Wechselrichtern einen installierten Stromspeicher. Aus diesem wird das hausinterne Stromnetz (Beleuchtung, Steckdosen, ELT-Anschluss der bestehenden Heizungsanlage) bedient und unterstützt. Zusätzlich wurde eine kurzzeitige Notstromversorgung mittels Back-up-Box realisiert. Für den weiterhin produzierten Strom (Überschuss) wurde eine Ladestation ausschließlich für das kommunale Fahrzeug vorgesehen sowie eine weitere Ladestation für E-Bikes der Angestellten in der Kita. Abgeschlossen wurden die Installationen mit einem selbstregelnden Heizstab im Pufferspeicher der bestehenden Heizungsanlage. Hier wird der noch vorhandene und ungenutzte Strom für die Warmwasserunterstützung verwendet.
Errichtung von barrierefreien Trockentoiletten am Loipenparkplatz Grünbach und am Wanderparkplatz Muldenberg.
Die Gemeinde Grünbach beantragte im November 2023 beim Landratsamt Vogtlandkreis Fördermittel für die Errichtung von barrierefreien Trockentoiletten am Loipenparkplatz Grünbach und am Wanderparkplatz Muldenberg.
Am 11.03.2024 ging der Zuwendungsbescheid in Höhe von
24.600,00 pro Trockentoilette bei der Gemeindeverwaltung Grünbach ein.
Die Maßnahme wird aus Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes finanziert.
Ziel der Errichtung der barrierefreien Trockentoilette war es, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, indem ihnen der Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude durch den Abbau vorhandener Barrieren ermöglicht bzw. erleichtert wird.
Die Loipe in Grünbach und der Wanderparkplatz in Muldenberg werden von vielen Wanderern, Radfahrern, Erholungssuchenden und Skifahrern frequentiert.
Hier spielt die Barrierefreiheit eine besondere Rolle, da die Wanderwege auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sind.
Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2025
der Stadt Falkenstein/Vogtl. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Grünbach
Keine Zahlung ohne neuen Bescheid!
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regelungen durch die Grundsteuerreform erhoben. Alle Grundstücke der Gemeinde Grünbach wurden in diesem Zusammenhang durch das Finanzamt neu bewertet. Ab Januar 2025 erfolgt daher der Versand neuer Grundsteuerbescheide. Bisherige Grundsteuerbescheide verlieren zum 31.12.2024 ihre Wirksamkeit.
Warten Sie bitte auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid! Dieser enthält eine neue Zahlungsaufforderung.
Sollten Sie dem Kreditinstitut bisher zum Ausgleich der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist grundsätzlich nichts weiter zu tun, dieses bleibt bestehen. Ein entsprechender Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugegangen ist. Das bisher erteilte SEPA-Lastschriftmandat wird auf Ihrem neuen Grundsteuerbescheid abgedruckt. Bitte überprüfen Sie die dabei hinterlegte Bankverbindung.
Herzliche Einladung "Unser Dorf hat Zukunft"
Am 7. November fand die erste Veranstaltung „Unser Dorf hat Zukunft“ Dorfwerkstätten in Sachsen statt.
Dorfwerkstätten sind ein Instrument, um neue Impulse für die Dorfgemeinschaft zu schaffen. Durch moderierte Workshops vor Ort werden Beteiligung und Mitsprache und die gemeinsame Ideen und Projektentwicklung gestärkt.
Der zweite Termin findet am 26. November 2024, 17.00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr statt.
Wir laden hierzu interessierte Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder und Vorstände unserer Vereine zu dieser Veranstaltung ein, um gemeinsam die weitere Entwicklung unserer Gemeinde voranzubringen.
Anmeldungen bitte bis zum 25. November in der Gemeindeverwaltung Grünbach.
Herzlic