Die Gemeinde Grünbach sucht zum frühestmöglichen Zeitpunkt
für die Kindertagesstätte „Rappelkiste“ in der Gemeinde Grünbach
eine Kita-Leitung (m/w/d)
Die Kindertagesstätte „Rappelkiste“, Bahnhofstraße 12, 08223 Grünbach besteht aus 18 Krippenplätzen und 37 Kindergartenplätzen sowie 86 Hortplätzen und befindet sich in der Trägerschaft der Gemeinde Grünbach.
Zu Ihrem Aufgabengebiet gehören:
- Die Dienstaufsicht vor Ort zu erfüllen
- Die konzeptionelle Weiterleitung der Kindertageseinrichtung fortzuführen
- Die Erarbeitung von Qualitätsstandards
- Das Team und die Teamentwicklung vor Ort zu begleiten
- Die Eltern im Hinblick auf die Vereinbarung von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung zu unterstützen
- Die Erzieherpartnerschaft mit den Eltern umzusetzen
- Die Inhalte des sächsischen Bildungsplanes in der alltäglichen Arbeit umzusetzen
- Die Entwicklung des Kindes auf der Grundlage von Partizipation zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern
- Die Arbeit in der Gruppe am Kind
Das sollten Sie mitbringen:
- Staatlich anerkannte Kindheitspädagogin/Staatlich anerkannter Kindheitspädagoge oder
- Staatlich anerkannte Sozialpädagogin/Staatlich anerkannter Sozialpädagoge oder
- Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Staatlich anerkannter Sozialarbeiter oder
- Lehramtsbefähigung Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik oder
- Diplom, Magister oder Bachelor der Erziehungswissenschaft oder der Pädagogik mit kindheitspädagogischer Zusatzqualifizierung, die mindestens der VwV Weiterbildung Kindheitspädagogik vom 1. Oktober 2016 (SächsABl. S. 1300), in der jeweils geltenden Fassung entspricht oder
- Staatlich anerkannte Heilpädagogin/Staatlich anerkannter Heilpädagoge mit Hochschulabschluss
- Führungsverantwortung, Teamfähigkeit, ausgeprägte Sozialkompetenz
- Fähigkeit zum selbständigen, kreativen und konzeptionellen Denken
- Erfahrungen im Qualitätsmanagement in einer Kita
- Kenntnisse zum sächsischen Bildungsplan
Erfahrungen in der Kita-Leitung wären wünschenswert. Des Weiteren benötigen Sie ein erweitertes Führungszeugnis.
Dafür bieten wir Ihnen:
Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden.
Die Eingruppierung erfolgt nach TVÖD-SuE S 16. Bei der Stufenzuordnung werden vorherige berufsspezifische Tätigkeiten berücksichtigt. Die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses richten sich nach dem TVÖD-VKA mit allen Vorteilen der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z.B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach TVÖD sowie die Möglichkeit der Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings.
Personen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Entsprechende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnis über den Berufsabschluss, Qualifikationsnachweise, Arbeitszeugnisse usw.) richten Sie bitte bis zum 21.02.2025 an die
Gemeinde Grünbach
Herrn Bürgermeister Kretzschmann
Rathausstraße 4
08223 Grünbach
Falls noch Fragen bestehen oder Sie weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an Frau Leonhardt (03745/741-112).
Hinweis: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, insbesondere Reisekosten, werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.
Grünbach, den 09.01.2025
R. Kretzschmann
Bürgermeister
Bekanntmachung
zur öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzung
des Hochwasserentstehungsgebiets „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“
Vom 21.01.2025
I.
Die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“ gemäß § 76 Absatz 1 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (Sächs-GVBl. S. 636) geändert worden ist.
II.
Das festzusetzende Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“. Es erstreckt sich im Landkreis Erzgebirgskreis auf Teile der Städ-te Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach sowie der Gemeinden Bockau, Schönheide, Stützengrün und Zschorlau. Im Landkreis Vogtlandkreis erstreckt es sich auf Teile der Städte Auerbach/Vogtl., Klingenthal und Schöneck/Vogtl. sowie der Gemeinden Grünbach und Muldenhammer.
Das Hochwasserentstehungsgebiet besteht aus einer zusammenhängenden Fläche und hat eine Größe von 24 497 Hektar.
Der Geltungsbereich der Rechtsverordnung ergibt sich aus den Detailkarten.
III.
Der Verordnungsentwurf liegt in der Zeit
vom 7. Februar 2025 bis einschließlich 6. März 2025
in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz,
während der Dienststunden Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen, die ausgelegt werden, beinhalten den Entwurf der Rechtsverordnung nebst Anlagen sowie den Entwurf der Begründung der Verordnung. Zu den Anlagen der Rechtsverordnung gehören:
1. Flurstücksverzeichnis
2. Gesamtkarte
3. Übersichtskarte Detailkarten
4. 133 Detailkarten
IV.
Einwendungen gegen die Festsetzung des Schutzgebietes sowie Anregungen zum Entwurf können innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich 20. März 2025
bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form vorgebracht werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.
Einwendungen müssen den Vor- und Familiennamen sowie die vollständige Anschrift des Einwenders enthalten.
Die Landesdirektion Sachsen prüft die fristgemäß vorgebrachten Einwendungen und Anregungen. Maßgeblich für die Einhaltung der Einwendungs- und Äußerungsfrist ist das Eingangsdatum.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem unter der Rubrik „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Oberflächenwasser und Hochwasserschutz“ eingestellten Informationsblatt.
V.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz - Wasserwirtschaft einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Grünbach, den 21.01.2025
Ralf Kretzschmann
Bürgermeister
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
Errichtung einer PV Anlage auf dem Dach der Kindertagesstättte "Rappelksite inkl. Speicher und Warmwasserunterstützung
Auf den Dachflächen der Kita Rappelkiste wurden 30 PV-Module installiert. Die Montage erfolgte teilweise auf den Schrägdachflächen sowie auf den Flachdachflächen. Die elektrische Verbindung der Module führt im Kellergeschoss zusammen und bedient nach den Wechselrichtern einen installierten Stromspeicher. Aus diesem wird das hausinterne Stromnetz (Beleuchtung, Steckdosen, ELT-Anschluss der bestehenden Heizungsanlage) bedient und unterstützt. Zusätzlich wurde eine kurzzeitige Notstromversorgung mittels Back-up-Box realisiert. Für den weiterhin produzierten Strom (Überschuss) wurde eine Ladestation ausschließlich für das kommunale Fahrzeug vorgesehen sowie eine weitere Ladestation für E-Bikes der Angestellten in der Kita. Abgeschlossen wurden die Installationen mit einem selbstregelnden Heizstab im Pufferspeicher der bestehenden Heizungsanlage. Hier wird der noch vorhandene und ungenutzte Strom für die Warmwasserunterstützung verwendet.
Errichtung von barrierefreien Trockentoiletten am Loipenparkplatz Grünbach und am Wanderparkplatz Muldenberg.
Die Gemeinde Grünbach beantragte im November 2023 beim Landratsamt Vogtlandkreis Fördermittel für die Errichtung von barrierefreien Trockentoiletten am Loipenparkplatz Grünbach und am Wanderparkplatz Muldenberg.
Am 11.03.2024 ging der Zuwendungsbescheid in Höhe von
24.600,00 pro Trockentoilette bei der Gemeindeverwaltung Grünbach ein.
Die Maßnahme wird aus Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes finanziert.
Ziel der Errichtung der barrierefreien Trockentoilette war es, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, indem ihnen der Zugang und die Nutzung öffentlich zugänglicher Gebäude durch den Abbau vorhandener Barrieren ermöglicht bzw. erleichtert wird.
Die Loipe in Grünbach und der Wanderparkplatz in Muldenberg werden von vielen Wanderern, Radfahrern, Erholungssuchenden und Skifahrern frequentiert.
Hier spielt die Barrierefreiheit eine besondere Rolle, da die Wanderwege auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sind.
Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2025
der Stadt Falkenstein/Vogtl. als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Grünbach
Keine Zahlung ohne neuen Bescheid!
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!
Ab 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regelungen durch die Grundsteuerreform erhoben. Alle Grundstücke der Gemeinde Grünbach wurden in diesem Zusammenhang durch das Finanzamt neu bewertet. Ab Januar 2025 erfolgt daher der Versand neuer Grundsteuerbescheide. Bisherige Grundsteuerbescheide verlieren zum 31.12.2024 ihre Wirksamkeit.
Warten Sie bitte auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid! Dieser enthält eine neue Zahlungsaufforderung.
Sollten Sie dem Kreditinstitut bisher zum Ausgleich der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist grundsätzlich nichts weiter zu tun, dieses bleibt bestehen. Ein entsprechender Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugegangen ist. Das bisher erteilte SEPA-Lastschriftmandat wird auf Ihrem neuen Grundsteuerbescheid abgedruckt. Bitte überprüfen Sie die dabei hinterlegte Bankverbindung.
Herzliche Einladung "Unser Dorf hat Zukunft"
Am 7. November fand die erste Veranstaltung „Unser Dorf hat Zukunft“ Dorfwerkstätten in Sachsen statt.
Dorfwerkstätten sind ein Instrument, um neue Impulse für die Dorfgemeinschaft zu schaffen. Durch moderierte Workshops vor Ort werden Beteiligung und Mitsprache und die gemeinsame Ideen und Projektentwicklung gestärkt.
Der zweite Termin findet am 26. November 2024, 17.00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr statt.
Wir laden hierzu interessierte Bürgerinnen und Bürger, Mitglieder und Vorstände unserer Vereine zu dieser Veranstaltung ein, um gemeinsam die weitere Entwicklung unserer Gemeinde voranzubringen.
Anmeldungen bitte bis zum 25. November in der Gemeindeverwaltung Grünbach.